Kryptowährungen – was es zu beachten gilt
Bitcoin, Dogdecoin, Binance Coin, Cardano, Ethereum oder Ripple – Kryptowährungen sind in aller Munde. Doch wo kann man eigentlich eine Kryptowährung kaufen und was ist besonders zu beachten?
Kaufen, verwalten, speichern und versteuern – alle diese Punkte sind wichtig!
Es gibt eine Vielzahl an Kryptobörsen im Internet. Diese bieten die Möglichkeit Kryptowährungen zu handeln. Bei der Auswahl sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Niederlassungsortes zu prüfen. Börsenplätze in der EU müssen gewissen Vorgaben entsprechen.
Unterschiede bestehen auch in der Kostenstruktur u.a. der Handelsspannen zwischen An- und Verkauf bzw. der Handelsgebühren für den Käufer und Verkäufer. Diese Gebühren können Erträge schnell eklatant reduzieren.
Je nach Aufbereitung der einzelnen Börsenplätze können diese auch zum Verwalten herangezogen werden. Aufmachung, Optik & Handling, sowie Handelszeiten, Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit und Anzahl der Transaktionen sollten beachtet werden. Ebenso sollte die Dokumentation der einzelnen Transaktionen ein wesentliches Asset sein; speziell für die richtige Versteuerung ist dies wichtig.
Größere Bestände an Kryptoassets sollten extern auf einem eigenen Gerät (spezielle Wallets) oder noch besser auf einem geschützten Memorystick gespeichert werden. Diese werden entweder durch 2 Faktor Authentifizierung oder spezieller Verschlüsselungsalgorithmen vor Diebstahl oder Fremdzugriff geschützt.
Kryptoassets gelten aktuell (noch) nicht als Finanzinstrument, somit ist die steuerliche Behandlung wie bei Gold oder anderen Gütern zu beachten. D.h. wird innerhalb 1 Jahres nach Anschaffung wieder veräußert sind Gewinne laut EStG mit einer EStG Erklärung zu melden und zu versteuern (Achtung auch der swap „direkt“ in eine andere Währung gilt als Ver/Kauf). Etwaige Verluste innerhalb eines Jahres können diesen Erträgen gegengerechnet werden. Transaktionskosten & Gebühren können ebenfalls berücksichtigt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass in naher Zukunft die Handelsplätze ihre Wallets bzw. Transaktionen an die Finanz liefern werden müssen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert das der Handelsplatz eine genaue Dokumentation der einzelnen Transaktionen liefern kann. Man kann natürlich auch selber mitschreiben 😉
Bis zu € 440,- Ertrag p.a. sind steuerfrei und müssen nicht erklärt werden. Darüber löst eine EStG Erklärung für das betroffene Kalenderjahr aus und muss komplett versteuert werden.
Allerdings sind Erträge aus Kryptowährungen nach 1 Jahr steuerfrei. Es wird das FIFO Prinzig angewendet (first in – first out => älteste Coins werden zuerst verkauft). Aus diesem Blickwinkel ist „hodeln“ eine zumindest steuerlich attraktive Variante. Produkte die automatisch Währungen, Portfolios bzw. Gewichtungen ändern, können dagegen steuerlich einen extremen Mehraufwand verursachen.
Eine kompetente Beratung hinsichtlich der persönlichen Sicherheits- / Risikostruktur und einer geeigneten Veranlagung ist auf jeden Fall empfehlenswert.